Ballett-Tanz-Akademie
Berufs- und Ausbildungs-vorbereitende Institution

Leitung:
Susanna Bonivento-Dazzi
Sebastiano Bonivento

Künstlerischer Berater:
Olaf Schmidt
Theater Regensburg

Unterislinger Weg 16b
93053 Regensburg
Tel.: 09 41 - 58 61 96 01
Fax: 09 41 - 91 06 95 31
Mail: info@ballett-tanz-akademie.de

Wir sind Mitglied im
Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik
Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik

Schulordnung / AGB
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
wir übergeben euch hiermit unsere Hausordnung. Bitte lest sie vollständig und aufmerksam durch und gebt sie euren Eltern zur Kenntnisnahme. Diese Hausordnung soll euch beim Lernen und Tanzstudium unterstützen und helfen, missliche Vorkommnisse zu vermeiden.

Wir erwarten eure Hilfe bei der Durchsetzung und Einhaltung dieser Hausordnung, denn:
Jeder hat die Pflicht, die Rechte der anderen zu achten und zu schützen.
Jeder hat die Pflicht, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.
Jeder hat das Recht mit Spaß zu lernen und zu üben.
Jeder hat das Recht ohne Störung lernen und üben zu können.

Liebe Eltern,
wir bitten Sie die Hausordnung der Ballett-Tanz-Akademie mit Ihren Kindern zu besprechen und diese darauf hinzuweisen, dass nur durch die Einhaltung von Regeln ein erfolgreicher Unterricht möglich ist. Danke für Ihre Mithilfe. Wir wollen Ihren Kindern einen professionellen Ballettunterricht bieten und die Liebe zum Ballett fördern. Ballett erfordert Disziplin und bereitet Freunde beim Tanzen. Dies zu vermitteln ist unser Wunsch. Mit den besten Grüßen
Susanna Dazzi Bonivento & Sebastiano Bonivent


Inhaltsübersicht:
1. Gesetzliche und verwaltungsrechtliche Grundlagen
2. Geltungsbereich
3. Allgemeine Verhaltensregeln
4. Organisation und Verhaltensregeln zum Tanzunterricht
5. Organisation und Verhaltensregeln vor und nach dem Tanzunterricht
6. Anmeldung
7. Kündigung
8. Kursgebühren
9. Unterrichtszeiten

1. Gesetzliche und verwaltungsrechtliche Grundlagen
Gesetzliche und verwaltungsrechtliche Grundlagen und Vorschriften sind folgende Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Jugendschutz – Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Jugendwohlfahrtsgesetz
Strafgesetzbuch (StGB)
Sozialgesetzbuch (SGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Grundgesetz (GG)
Brandschutzverordnung

2. Geltungsbereich
Diese Schulordnung ist verbindlich für alle Schüler, Mitarbeiter, Mitglieder und Besucher der Ballett-Tanz- Akademie „Bonivento Dazzi“.

3. Allgemeine Verhaltensregeln
Bei mutwilligen fahrlässigen Zerstörung oder Beschädigung des Inventars haften die Verursacher, bei minderjährigen Kindern die Eltern, für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Bei Feststellung eines Brandes im Gebäude, im Hof- und Außenbereich ist unverzüglich die Schulleitung zu informieren. Soweit keine persönliche Gefährdung besteht, ist schnellstmöglich mit der Brandbekämpfung zu beginnen (Feuerlöscher, nasse Decken etc.) Bei ausgelöstem Brandalarm besteht akute Gefahr für Leib und Leben; die Schüler und Schülerinnen im Unterricht folgen diszipliniert und geordnet den Anordnungen der Lehrer bzw. Lehrerinnen auf den gekennzeichneten Fluchtwegen. Die Schule ist hierbei schnellstmöglich entsprechend dem Alarmplan zu verlassen. Gebäudeschäden, Einbrüche bzw. Diebstähle, Unfälle etc. sind unverzüglich der Schulleitung oder dem Sekretariat zu melden. Besondere und/oder gefährliche Vorkommnisse (z.B. Wasserrohrbruch oder andere Havarien sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Für die Schüler und Schülerinnen besteht ausdrücklich Verbot zum Genuss von Alkohol in jedweder Form und Menge. Es gilt uneingeschränkt das Jugendschutzgesetz bzw. das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. Jeder Besitz oder Gebrauch/Missbrauch von Drogen (Psychopharmaka etc.) ist auf das Strengste untersagt. Das Rauchen ist in allen Schulräumen untersagt. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Stich-, Wurf- oder Schusswaffen ist generell untersagt. Bei Verstößen gegen diese Anordnung erfolgen der Einzug der Waffen bzw. der Gegenstände sowie eine entsprechende Ordnungsmaßnahme. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Ausschluss aus dem Unterricht erfolgen.

4. Organisation und Verhaltensregeln zum Tanzunterricht
Folgende Verhaltensregeln zum Tanzunterricht sind einzuhalten:
Die Tanzsäle dürfen vor Unterrichtsbeginn betreten werden, um Aufwärm- und Dehnübungen durchzuführen. Das Betreten der Tanzsäle erfolgt in entsprechender Trainingskleidung. Das Betreten mit Straßenschuhen ist untersagt. Das Öffnen der Fenster ist grundsätzlich zum Lüften durch den Lehrer, die Lehrerin gestattet. Untersagt ist das Herausklettern, das Hinauswerfen von Gegenständen jedweder Art, das Sitzen oder Stehen im Fenster sowie das Verstellen oder Behängen der Fenster mit Kleidungsstücken oder Gegenständen.

5. Organisation und Verhaltensregeln vor und nach dem Tanzunterricht
Folgende Verhaltensregeln zum Unterrichtsablauf sind einzuhalten:
Die Unterrichtsräume werden von den Lehrern und Lehrerinnen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Nach dem Unterricht werden die Räume wieder verschlossen. Die Benutzung der Lehrmittel, technische Geräte/Musikinstrumente sowie der Umgang mit offenem Feuer, Gas, Storm, Chemikalien etc. erfolgt mit Genehmigung bzw. unter Aufsicht der Lehrer und Lehrerinnen. Die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes sind strikt einzuhalten. Für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Klassenräumen ist der Lehrer bzw. die Lehrerin im Rahmen seiner Aufsichtspflicht verantwortlich; dies bezieht sich auch auf die Pausenregelung. Die Benutzung von Walkman, CD-Playern, Kassettengeräten, Handys etc. ist in den Schulräumen untersagt. Über die Einbeziehung derartiger Geräte in den Unterricht entscheidet der Lehrer bzw. die Lehrerin. Zum Unterricht tragen die Schüler/Schülerinnen eine angemessene und zweckentsprechende Kleidung. Die Weisungen der Lehrer bzw. Lehrerinnen in Bezug auf Trainingsbekleidung sind zu befolgen. Schmuck und Uhren gehören nicht in die Ballettstunde. Vor dem Unterrichtsbeginn sind Straßenschuhe und Oberbekleidung in der Garderobe abzulegen. Die Mitnahme oder Aufbewahrung schnellverderblicher Speisen ist in die Unterrichtsräume und in die Garderobe ist untersagt. Die Schüler/Schülerinnen achten gemeinschaftlich auf die Sauberkeit in den Garderoben, Aufenthaltsräumen und Toiletten.

6. Anmeldung
Die Anmeldung zum Unterricht ist schriftlich, auch per Telefax, durch den Schüler/die Schülerin, bzw. deren Erziehungsberechtigten möglich. Die Einteilung der Unterrichtsklassen erfolgt durch die Schulleitung nach Eignung der Schüler/Schülerinnen. Nach dem Eintritt sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Im Verhinderungsfall ist das Sekretariat zu benachrichtigen. Entschuldigte, versäumte Stunden können innerhalb des laufenden Unterrichtsjahres vor- oder nachgeholt werden, in Absprache mit dem Lehrer, der Lehrerin. Die Schüler/die Schülerinnen sind vor Beginn des Unterrichts vom Hausarzt auf ihre Eignung zur Teilnahme am Unterricht zu untersuchen. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für körperliche Schäden wegen mangelnder Eignung zum Ballettunterricht. Die Schule ist vor Beginn des Unterrichts über die körperliche und seelische Verfassung der Schüler und Schülerinnen zu informieren, insbesondere ob Probleme im häuslichen und schulischen Bereich vorhanden sind. Der Unterricht soll zum Wohle aller Schüler und Schülerinnen stattfinden. Besondere Problemsituationen sind daher im Vorfeld bekannt zu geben.

7. Kündigung / Austritt aus der Akademie
Die Kündigung / der Austritt muss spätestens einen Monat vor dem Ende des laufenden Quartals schriftlich an die Schulleitung erfolgen; d.h. bis 30. November per 31. Dezember / bis 28. Februar per 31. März / bis 31. Mai per 30. Juni / bis 31. August per 30. September. Geht die Kündigung später ein, muss das Schulgeld für ein weiteres Quartal bezahlt werden.

8. Kursgebühren (Gebührenordnung)
Aufnahmegebühr (einmalig) 10,00 €

Unfall- und Haftpflichtversicherung (jährlich) 20,00 € Unterrichtspreise (12X in Jahr. Im August Festpauschale von 36€ bzw. 29€ bei 45 Min Unterricht)

Monatlich 29,00 € bei 1 x wöchentlichen Unterricht von 30 oder 45 Minuten

Monatlich 36,00 € bei 1 x wöchentlichen Unterricht von 60 oder 75 Minuten

Monatlich 46,00 € bei 1 x wöchentlichen Unterricht von 90 oder 105 Minuten

Monatlich 54,00 € bei 2 x wöchentlichen Unterricht von 60 oder 75 Minuten

Monatlich 64,00 € bei Wöchentlich 1 x 60 + 1 x 90 Minuten Unterricht

Monatlich 76,00 € bei 2 x wöchentlichen Unterricht von 90 oder 105 Minuten oder 3 x wöchentlichen Unterricht von 60 oder 75 Minuten

Monatlich 90,00 € bei Buchung eines Tanzpaketes mit unbegrenzter Stundenzahl

10er Karte (4 Monate gültig) : 60 Min. – 120 € / 90 Min. – 150 € Ermäßigung

Für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen gilt:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Akademie, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren für das 2. Kind in der Akademie um 20%
für das 3. Kind und jedes weitere Kind in der Akademie um 30%
bei Empfängern von Wohngeld oder Sozialhilfe für alle Kinder um 50% Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug der Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als Grundlage für die Berechnung der Ermäßigung. In Härtefällen kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden. Die angegebenen Gebühren sind mit Ausnahme der Aufnahmegebühr und der Unfallversicherung monatlich zu entrichten.

9. Unterrichtszeiten und Besuchertag
Die Ballett-Tanz-Akademie ist während der üblichen Schulferien geschlossen. In Laufe eines Schuljahres werden Besuchertage bestimmt, an denen die Eltern den Unterrichtsstunden beiwohnen können. Im Interesse eines ungestörten Unterrichts haben Drittpersonen zu den Unterrichtsstunden nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers / der Lehrerin Zutritt.
 
Voranmeldungen
Für das Schuljahr 2010/2011 nehmen wir ab sofort Voranmeldungen an.

Schulordnung/AGB
Hier können Sie die Schulordnung/AGBs als PDF downloaden!